Gliedmaßen zu amputieren, abzuschneiden oder abzutrennen, diente in vielen Kulturen der Welt als Strafakt, um den Täter für immer an seiner Tat zu erinnern, sozusagen als ewiges Kainsmal. Quasi ein ewiges Kainsmal der Schande, das ihn immer für ein bestimmtes Verbrechen kennzeichnet. Man kann sogar sagen, dass diese Amputationen als frühes Strafregister angesehen werden können.

In der Geschichte taucht die körperliche Amputation als Methode der gerichtlichen Bestrafung zum ersten Mal im 18. Jahrhundert v. Chr. auf, und zwar im babylonischen Reich in der Schrift „Codex Hammurapi“. Aber auch in Peru im 4. Jh. v. Chr. sowie im Römischen und Byzantinischen Reich waren diese Methoden an der Tagesordnung. Im Römischen Reich war zum Beispiel das Abschneiden der Nase von Verrätern üblich.

Im Qur’an wird das Abhacken von Gliedmaßen als eine Anwendung erwähnt, die bei Dieben und Gotteslästerern bzw. bei Personen, die gegen Gott kämpfen, angewandt wird. Siehe hierzu Sure 5:38 und Sure 5:33. Darüber hinaus werden Amputationsstrafen auch heute noch in den sogenannten Hadd-Strafen des islamischen Rechts angewandt.

In vielen Staaten Afrikas und der arabischen Welt wird diese Art der Bestrafung auch heute noch praktiziert. Saudi-Arabien ist allerdings das einzige Land, in dem diese Form der Bestrafung bis heute ununterbrochen praktiziert wird. Auch wenn die Zahl der Hinrichtungen rückläufig ist, so handelt es sich nach wie vor um eine gängige Form der Bestrafung. In Europa ging diese Bestrafungsart im Zeitalter der Aufklärung immer mehr zurück, da sie aufgrund neuer humanistischer Auffassungen als zu unmenschlich angesehen wurde.

In der japanischen Mafia galt die Selbstamputation der Finger als Akt der Wiedergutmachung für begangenes Unrecht. Dabei wurde dem Schuldigen eine Fingerkuppe, ein Finger oder auch mehrere Finger abgeschnitten, um seine Schuld zu sühnen. Diese wurden dann den Vorgesetzten als Geschenk überreicht oder auch als Opfergabe dargebracht. Wurde es angenommen, war die Schuld getilgt. Wurde es nicht angenommen, musste der Betreffende weitere Finger abschneiden.

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