Diese in Teilen Deutschlands, Österreichs und Mährens bekannte und um 840 erstmals erwähnte Form der Enthauptung wurde gegen Grenzfrevler und wegen Felddiebstahls angewandt: Wer einen Grenzstein verschoben hatte, wurde an der Stelle des Grenzfrevels bis zu den Schultern eingegraben, dann pflügte ein Zwei- oder Viergespann gegen seinen Kopf. Überlebte das Opfer diese Tortur mehrmals, war es frei.

Besonders interessant an dieser Folter- bzw. Bestrafungsmethode ist die Umstrittenheit ihrer Existenz. Zwar taucht die Androhung dieser Strafe in einer deutschen Groschenordnung auf, da die Forschung noch immer davon ausgeht, dass es eher die Androhung als die Durchführung der Strafe gab.

„Wo jemand wissentlich einen Grenzstein verändert, dem soll der Kopf mit dem Pflug abgehauen werden […] so soll er vier Pferde nehmen, die des Ackers nicht gewohnt sind, und einen Pflug, der neu ist, und soll die Pferde nicht mehr ziehen, der Enkh (Knecht) soll den Pflug nicht mehr halten, und der Pflughalter soll den Pflug nicht mehr halten, und soll ihm nach dem Halß ähren, bis er ihm den Halß abgehauen hat. “

Darüber hinaus wird immer wieder die Frage gestellt, ob diese Form der Bestrafung zuerst in ländlichen Sagen und Mythen existierte und von dort ihren Weg in die Gesetzbücher fand oder ob sie von den Gesetzbüchern in die Mythen und Sagen gelangte.

Auch in der zeitgenössischen Literatur finden sich keine Belege für die Anwendung dieser Strafe oder Folter. Vielmehr wird auch in der zeitgenössischen Literatur darauf hingewiesen, dass es sich um eine Strafe aus alter Zeit handelt.

So schreibt Andeas von Knichen 1603 in „de Iuritii“, “dass das noch bei jedermal gehaltenem Ettersgericht die Strafe öffentlich abgelesen wird, so sey sie doch nicht mehr gebräuchlich und soweit er sich erinnere nie exequirt worden”.

Bei dieser Form der Bestrafung stellt sich die Frage, ob es sich um eine Strafe handelt, die durch das Gesetz oder einen Herrscher verhängt wurde, oder ob es sich um einen Umgang der Bevölkerung untereinander mit entsprechenden Vergehen handelt. So wäre es durchaus möglich, dass gerade in ländlichen Gebieten, in denen die Gesetzgebung des Herrschers nicht so ausgeführt wurde, wie es wünschenswert gewesen wäre, die Bevölkerung das Recht selbst in die Hand genommen hat. Noch heute finden sich an diversen Feldwegen und Weggabelungen Steine, die darauf hinweisen, dass dort eine solche Bestrafungsmethode ausgeführt wurde. Steine oder Steinkreuze, mit eingemeißelten Diebstählen, mit eingegrabenen Menschen. Gerade in ländlichen Gebieten finden sich noch heute Geschichten von Opfern dieser Bestrafung, die an diesen Steinen und Plätzen umherirren und bis heute keine Erlösung gefunden haben.

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