Früher war die Strafe des Finger bzw. Hand Abschneidens gerade in China sehr verbreitet, dort erweiterte man die Prozedur dieser Fingerfolter noch deutlich und verlängert diese, in dem man die Hand des Opfers zunächst auf einen Block band und diese dann mit einem Hammer zertrümmerte, bevor sie mit einem Messer am Handgelenk bzw. an den Fingergliedern abgetrennt wurde.
Diese Strafe hat bis heute ihren Platz im asiatischen Raum, in Form der Selbstamputation.
Das Yubitsume (jap. 指詰め, dt. „Fingerverkürzung“) einem Ritual der japanischen Kultur, welches der Wiedergutmachung einer Beleidigung oder eines gescheiterten Auftrages so wie einem gebrochenem Schwur oder Versprechen dient.
Diese Tradition hat seine Ursprünge in der Gesellschaft der Bakuto, der Vorgängerorganisation der heutigen Yakuza. Wenn dort eine Person ihre Spielschuld nicht begleichen konnte, dann wurde der Verlust des kleinen Fingers als gleichwertiger Ersatz betrachtet. Da der kleine Finger für das Führen eines Schwertes unabdingbar war und man sich sozusagen die Möglichkeit nahm sich selbst verteidigen zu können und sich der Gnade des Höhergestellten „auslieferte“. Das Ritual des Yubitsume findet bis heute in den Kreisen der Yakuza Verwendung.
Um das feierliche Ritual zu vollziehen, wird der kleine Finger der linken Hand mit der Handflächen Seite nach unten auf ein sauberes Tuch gelegt. Nun schneidet oder hackt man sich selbst, mit einem scharfen Messer, je nach Schwere der Schuld entweder ein Fingerglied oder den gesamten Finger ab und überreicht ihn seinem Anführer. Bei späteren Beleidigungen und Vergehen wird das nächste Fingerglied amputiert; sollte der kleine Finger auf einer Hand bereits vollständig fehlen, würde man mit dem kleinen Finger der anderen Hand fortfahren.
Das Ritual des Yubitsume wird häufig als Abbitte und gleichzeitigen Treue Gelobens beim Austritt eines Mitglieds der Yakuza verlangt.
Aber nicht nur in China erfreute sich das Abschneiden der Hände bzw. der Finger großer Beliebtheit. So ließ beispielsweise Papst Johannes XII. (955-963) Kanzleivorsteher Azzo die rechte Hand abschneiden, da er ihm für seine Absetzung die Schuld gab.
Auch König Heinrich I. von England (1124 ) sah für Geldverleiher die Strafe des Abtrennens der rechten Hand als angemessen und verurteilte so machen Delinquenten zu dieser Strafe. Im altfranzösischen Strafvollzug wurde zur Strafverschärfung die Hand des Opfers, vor dem Abtrennen noch verbrannt.
Nach Artikel 278 des islamischen Strafgesetzes werden vier Finger der rechten Hand für Raubüberfälle abgeschnitten, „Die Finger müssen am untersten Glied abgeschnitten werden, sodass nur die Handfläche und der Daumen übrig bleiben. Gemäß Artikel 667 islamischen Strafgesetzes wurden sie auch angewiesen, das Diebesgut zurückzugeben.“
In der Islamischen Republik Iran ist die Zwangsamputation auf der Grundlage der Scharia bis heute legal, hierbei richtet sich die Scharia nach dem islamischen Strafgesetz, welches „die Amputation von vier Fingern der rechten Hand des Diebes in voller Länge“ vorsieht, „sodass der Daumen und die Handfläche der Hand erhalten bleiben“. Zwangs Amputation als Strafe wird jedoch relativ selten verhängt, allerdings ist nicht klar, wie viele Iraner jedes Jahr zu Amputationen verurteilt werden, da die Fälle geheim gehalten werden, um Kritik von Menschenrechtsorganisationen und der internationalen Gemeinschaft zu vermeiden.
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