Die Folter durch das Abschneiden der Lippen hatte einerseits eine entsetzliche Entstellung des Gesichts zur Folge und verhinderte andererseits die Kommunikation mit anderen Gefangenen.
Häufig ging diese Strafe mit dem Herausschneiden der Zunge, dem Ziehen von Zähnen oder anderen oralen Foltermethoden einher; mit der Zeit bildeten sich an den verwundeten und vernarbten Gesichtspartien Scheinlippen, die aus durch Flüssigkeitsansammlungen geschwollenem Narbengewebe bestanden.
Aufgrund dieser Entstellung war der Delinquent nicht mehr in der Lage, richtig zu essen. Hinzu kam ein verminderter Speichelfluss, der in Verbindung mit der mangelnden Nahrungsaufnahme zu einem starken Gewichtsverlust führte, so dass die Folteropfer immer mehr einer skelettartigen Gestalt ähnelten.
Der Gewichtsverlust ging so weit, dass die Knochenstruktur des Körpers und des Schädels deutlich zu erkennen war. Die durch Narbenbildung und Wassereinlagerungen stark angeschwollenen Lippen wirkten geradezu bizarr und bildeten eine groteske Maske.
Oft wurden die Menschen so noch jahrelang in qualvollem Siechtum am Leben erhalten. Der Tod trat dann in den meisten Fällen durch Unterernährung in Verbindung mit Entzündungen und Austrocknung nach einem langen Verlauf der Krankheit ein.
Quellen aus dem Jahr 1663 berichten von einem Krakauer Apotheker, der trotz unsicherer Beweislage beschuldigt wurde, eine Schmähschrift gegen die Marienverehrung verfasst zu haben. Dieser wurde durch eine vom Gericht festgelegte Folterreihenfolge zum Tode verurteilt: Als Erstes sollten ihm die Lippen abgeschnitten werden, dem nach folgend sollte seine Hand bis zur endgültigen Verkohlung verbrannt werden, während der Verkohlung seiner Hand, sollte ihm die Zunge herausgeschnitten werden, um ihn seiner Worte und seines Schreiens zu berauben und schließlich sollte er den Tod durch das Feuer, welches schon seine Hand Verbrand hatte erleiden.
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