Beim sogenannten Aufbocken wird das Opfer mit Händen und Füssen auf einem Bock festgeschnallt. Sein Gesäß ist dabei straff über den Bock gespannt. Dies ist eine ideale Ausgangsposition für die Misshandlung des Gesäßes durch Folter in Form von Schlägen. Der Kopf liegt sehr tief und die Beine werden nach unten gezogen. Als Folterwerkzeuge wurden in diesem Fall vor allem Peitschen und Knüppel und Schlagstöcke verwendet.
In der Regel gab es immer eine bestimmte Anzahl von Schlägen, die für das jeweilige Vergehen vorgesehen waren. Aber meistens wurde sich vom Ausführenden nicht daran gehalten. Wenn das Opfer das Bewusstsein verlor, musste es wieder ins Gefängnis gebracht werden. Den die Schläge, die der oder diejenige zu erhalten hatte, durften nur verabreicht werden, wenn das Opfer noch bei Bewusstsein war. Nach ca. 5 Schlägen platzte in der Regel die straff gespannte Haut des Gesäßes, bis das Fleisch durch weitere Schläge zerfetzt wurde.
Beispiele für diese besondere Art der Folter finden sich u.a. in den Hexenprozessen, wo man den oder die Betroffene auch einfach über Nacht, vor allem im Winter, gefesselt liegen ließ, um durch die herrschende Kälte das Opfer zusätzlich zu quälen und zu schwächen, um so den Willen zu brechen.
Ein Bericht aus dem Dreißigjährigen Krieg aus dem Jahre 1627 berichtet von einer Person, die von 11 Uhr vormittags bis 3 Uhr nachmittags an den Bock gebunden ausgepeitscht wurde. Im Durchschnitt reichten in der Regel 15 Minuten aus, bis die Person in Ohnmacht gefallen war.
In der Neuzeit findet sich eine solche Foltermethode auch noch in der Zeit des Nationalsozialismus. Dort wurde ein hölzernes Gestell verwendet, das ähnlich wie ein Tisch aussah, aber den gleichen Zweck erfüllte. Er wurde sowohl für die Folter als auch für die Hinrichtung verwendet.
Meist gegen Abend wurden alle Häftlinge auf den Appellplatz gerufen. Dann mussten 4 Häftlinge das Foltergerät wie einen Thron hoch über dem Kopf auf den Appellplatz tragen, wo es auf einen Steinhaufen gestellt wurde. Über den Lagerlautsprecher wurde der Name, der Grund der Bestrafung und das Strafmaß verkündet. Übertönt wurden die Schreie der Opfer durch das Spielen von Marschmusik. Dies geschah nicht, um den Häftlingen das Grauen der Schreie der Opfer zu ersparen, sondern um den Wachmannschaften, dem Personal, eine Art Menschlichkeit gegenüber den eigenen Leuten, nicht aber gegenüber den Häftlingen des Konzentrationslagers zu erweisen.
In Buchenwald stand sogar ein Sänger neben der Foltermaschine und sang Lieder.
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